Tierrecht aktuell
Recht "rund um das Tier" für Tierfreunde, Tierhalter, Tierzüchter, u.v.m.
StartseiteKanzlei Mitschke & CollegenVeröffentlichungenDatenschutzerklärungImpressum
 
 
Das Tier im Grundgesetz
Artikel 20 a GG PDF Drucken
Tierschutz: Geändertes Grundgesetz ab 1.8.2002

Weitgehend unbemerkt von der Allgemeinheit stimmte der Bundestag am 17. Mai 2002 mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit für die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz.

Der Bundesrat stimmte dieser Entscheidung am 21. Juni 2002 zu.

Die Änderung des Grundgesetzes besteht in der Ergänzung des bisherigen Artikels 20 a um die drei Worte »und die Tiere«. Die Neufassung ist zum 1. August 2002 in Kraft getreten.

Der neue Art. 20 a Grundgesetz hat nun folgenden Wortlaut:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmässigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Massgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
 



Cookies erleichtern die Bereitstellung unerer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Mehr Informationen zu den von uns genutzten Cookies und wie diese gelöscht werden können, finden Sie unter folgendem link: To find out more about the cookies we use and how to delete them, see our privacy policy.

I accept cookies from this site.
EU Cookie Directive plugin by www.channeldigital.co.uk