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Recht "rund um das Tier" für Tierfreunde, Tierhalter, Tierzüchter, u.v.m.
 
Seminare Drucken

Derzeit bieten wir drei Seminare an.

Seminar I beinhaltet eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten tierrechtlichen Gesetze und Vorschriften und befasst sich mit allen rechtlichen Angelegenheiten „rund um das Tier“. Das Seminar richtet sich an Tierhalter, Tierzüchter, Tierhüter, Tierliebhaber und an all diejenigen, die es gerne werden wollen. Im Rahmen des Seminars werden die einschlägigen rechtlichen Vorschriften an Hand von Beispielsfällen vorgestellt.Schwerpunkt des Seminars bildet dabei der 4.Teil – Das Tier im Zivilrecht. Hier geht es um das Verständnis der rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Umgang mit Tieren.

 

Mögliche Streitigkeiten, die sich im Umgang mit Tieren  ergeben können –  sei es beim Kauf oder Verkauf, beim Unfall oder im Haftpflichtfall – werden dargestellt. Das Seminar soll den Tierfreund in die Lage versetzen, sich seiner Rechte und Pflichten bewusst zu werden und ihm dabei helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Seminar II richtet sich vornehmlich an Tierzüchter, die Tiere aus ihrer Zucht verkaufen. Das Seminar ist sowohl für erfahrene Züchter als auch für Hobbyzüchter, die gerade erst mit der Tierzucht begonnen haben, und freilich auch für Tierkäufer geeignet.

Im Rahmen des Seminars werden die einschlägigen rechtlichen Vorschriften vorgestellt. Schwerpunkt des Seminars bildet dabei das seit dem 1. Januar 2002 geltende Gewährleistungsrecht, das auch auf den Tierkauf anzuwenden ist.

Neben den allgemeinen Grundlagen des Kaufrechts sollen vor allem die Risiken aufgezeigt werden, mit denen der Züchter und Verkäufer konfrontiert wird. Das Seminar soll den Züchter in die Lage versetzen, den Blick für die rechtliche Problematik auf dem Gebiet des Tierkaufs zu schärfen. Im Hinblick auf Vertragsgestaltungen und Haftungsbegrenzungen werden wertvolle Tipps und Anregungen gegeben.

 

 

Seminar III: Zu Inhalt und Ablauf lesen Sie bitte unter Seminar III weiter oder informieren Sie sich hier.

 

Seminarablauf: Die beiden ersten Seminare dauern ca. 4 Stunden, zzgl. Pausen und sind jeweils in drei Blöcke unterteilt. Im ersten Block referieren wir anhand zahlreicher Beispielsfälle das Seminarthema. Nach einer kurzen Pause geben wir den Seminarteilnehmern in Gruppenarbeit selbst die Gelegenheit, das bis dato Gehörte auf ausgewählte Fälle aus der Rechtsprechung zu übertragen.

Schließlich schließt sich nach einer weiteren Pause eine Fragestunde [es darf auch gerne etwas mehr sein ;-)] an. Hier beantworten wir gerne die noch offen gebliebenen Fragen der Seminarteilnehmer.

 

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