Tierrecht aktuell
Recht "rund um das Tier" für Tierfreunde, Tierhalter, Tierzüchter, u.v.m.
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Das Tier im Bürgerlichen Gesetzbuch
Sind Tiere Sachen? PDF Drucken
Bereits im Jahre 1990 wurde in dasBGB ein neuer § 90 a („Tiere“) eingefügt. In dieser Vorschrift heisst es:

„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

Die Vorschrift klingt für den unbefangenen Leser auf das erste Lesen recht gut, entpuppt sich aber unter der „juristischen Lupe“ als Etikettenschwindel.
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Herrenlose Tiere - wilde Tiere - Tierfund PDF Drucken

In den §§ 958ff BGB finden sich Vorschriften über die “Aneignung herrenloser Sachen”, in den §§ 965ff BGB finden sich die Vorschriften über den Fund.

Diese Vorschriften sollte jeder Tierhalter im Zusammenhang mit entlaufenen oder zugelaufenen Tieren einmal gelesen und verinnerlicht haben.

In allen Vorschriften wird der Begriff “Sache” verwendet, hier kommt wieder § 90a BGB zum Tragen!

Dort ist bestimmt, dass auf Tiere grundsätzlich die Vorschriften über Sachen entsprechende Anwendung finden.

 

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